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   KG, 31.01.2020 - 1 ARs 4/20 - 2 StE 7/14 - 4   

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https://dejure.org/2020,2809
KG, 31.01.2020 - 1 ARs 4/20 - 2 StE 7/14 - 4 (https://dejure.org/2020,2809)
KG, Entscheidung vom 31.01.2020 - 1 ARs 4/20 - 2 StE 7/14 - 4 (https://dejure.org/2020,2809)
KG, Entscheidung vom 31. Januar 2020 - 1 ARs 4/20 - 2 StE 7/14 - 4 (https://dejure.org/2020,2809)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Pflichtverteidiger nach Vollverbüßung, Führungsaufsicht mit zahlreichen Weisungen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus KG, 31.01.2020 - 1 ARs 4/20
    Da der Zweck einer Weisung zum Tragen einer Fußfessel gem. § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB sowohl in der erleichterten Kontrolle durch die Aufsichtsstelle als auch in der Vermeidung einer kriminellen Gefährdung, der der Verurteilte außerhalb seines Wohn- oder Aufenthaltsbereichs ausgesetzt ist, besteht, ist sie nur dann zulässig, wenn sie erforderlich erscheint, um die verurteilte Person durch die Möglichkeit der Datenverwendung nach § 463a Abs. 4 Satz 2 StPO, insbesondere durch die Überwachung der Erfüllung einer nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 StGB auferlegten Weisung, von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten (vgl. BGH NStZ 2014, 203).
  • OLG Hamburg, 05.11.2013 - 2 Ws 190/13

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen der Weisung des Tragens einer sog. Fußfessel

    Auszug aus KG, 31.01.2020 - 1 ARs 4/20
    Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (vgl. zum Ganzen Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 Ws 190/13 -, juris; OLG Rostock, StV 2012, 422, 423; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 194/13 -, juris).
  • OLG Celle, 16.10.2009 - 2 Ws 228/09

    Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 31.01.2020 - 1 ARs 4/20
    Die weiteren dem Verurteilten im Tenor erteilten Weisungen sind gesetzlich vorgesehen, verhältnismäßig und - auch unter Berücksichtigung der wegen der Strafbewehrung gemäß § 145a StGB zu stellenden erhöhten Anforderungen (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2010, 91) - zumutbar.
  • BGH, 19.08.2015 - 5 StR 275/15

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift;

    Auszug aus KG, 31.01.2020 - 1 ARs 4/20
    Der Senat hat den Verurteilten in den vorstehenden Ausführungen seiner Entscheidung zugleich auch über die Bedeutung und Dauer der Führungsaufsicht sowie - gemäß den Rechtsgrundsätzen des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 19. August 2016 - 5 StR 275/15 -, StraFo 2015, 471) - über die Möglichkeit einer Bestrafung nach § 145a StGB bei einem vorsätzlichen Verstoß gegen die Weisungen unterrichtet.
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13

    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht bei einem mehrfach

    Auszug aus KG, 31.01.2020 - 1 ARs 4/20
    Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (vgl. zum Ganzen Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 Ws 190/13 -, juris; OLG Rostock, StV 2012, 422, 423; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 194/13 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2000 - 1 Ws 189/00

    Aussetzung; Strafvollstreckung; Bewährung; Sozialprognose; Lebensführung;

    Auszug aus KG, 31.01.2020 - 1 ARs 4/20
    Vom Vorliegen einer solchen Ausnahme kann nach der gesetzlichen Konzeption nur dann ausgegangen werden, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2013, 31; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 347, 348; StV 1995, 539; KG NStZ-RR 2005, 42; Beschluss vom 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -).
  • KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen einer Anordnung des Entfallens der Maßregel;

    Auszug aus KG, 31.01.2020 - 1 ARs 4/20
    Nach der gesetzlichen Konzeption tritt beim Vorliegen der genannten Voraussetzungen regelmäßig und automatisch mit der Entlassung aus der Strafhaft die Führungsaufsicht ein, die die Aufgabe hat, gefährliche oder gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in der Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. August 1980 - 2 BvR 495/80; KG, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - Fischer, StGB 67. Aufl., Vorbem. zu § 68 Rdn. 2 jew. m.w.N.).
  • BGH, 23.10.1981 - StB 45/81

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung von Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 31.01.2020 - 1 ARs 4/20
    Dieser Beschluss ist unanfechtbar, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 StPO, denn auf § 68f StGB gestützte Entscheidungen des Oberlandesgerichts unterliegen nicht der Beschwerde nach § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 5 StPO (vgl. BGHSt 30, 250).
  • BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80

    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 31.01.2020 - 1 ARs 4/20
    Nach der gesetzlichen Konzeption tritt beim Vorliegen der genannten Voraussetzungen regelmäßig und automatisch mit der Entlassung aus der Strafhaft die Führungsaufsicht ein, die die Aufgabe hat, gefährliche oder gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in der Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. August 1980 - 2 BvR 495/80; KG, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - Fischer, StGB 67. Aufl., Vorbem. zu § 68 Rdn. 2 jew. m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 12.09.2011 - 1 Ws 390/11

    Haftprüfungsverfahren bei Untersuchungshaft: Auswirkungen einer Verzögerung des

    Auszug aus KG, 31.01.2020 - 1 ARs 4/20
    Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (vgl. zum Ganzen Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 Ws 190/13 -, juris; OLG Rostock, StV 2012, 422, 423; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 194/13 -, juris).
  • KG, 04.11.2004 - 5 Ws 536/04

    Führungsaufsicht: Eintritt der gesetzlichen Führungsaufsicht bei Vollverbüßung

  • OLG Nürnberg, 13.11.2012 - 2 Ws 558/12

    Strafrestaussetzung: Anordnung eines vorläufigen Aufschubs der Haftentlassung bei

  • BGH, 29.06.2022 - StB 26/22

    Notwendige Verteidigung im Vollstreckungsverfahren (analoge Anwendung; Aussetzung

    In entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO ist dem Verurteilten jedoch auch im Vollstreckungsverfahren ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Schwere des Vollstreckungsfalls für den Verurteilten oder besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage im Vollstreckungsverfahren dies gebieten oder der Verurteilte unfähig ist, seine Rechte sachgerecht selbst wahrzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 2008 - 2 BvR 335/08, juris Rn. 4 ff.; KG, Beschlüsse vom 14. September 2005 - 1 AR 951/05 u.a., NStZ-RR 2006, 211; vom 31. Januar 2020 - 1 ARs 4/20, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 14. September 2009 - 2 Ws 239/09, juris Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 2 Ws 352/19 u.a., juris Rn. 12 ff.; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 27. Dezember 2005 - 1 Ws 194/05, StV 2007, 95, 96; OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. November 2020 - Ws 962/20 u.a., juris Rn. 19; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 140 Rn. 33 ff.).
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